IMT Information Management Technology AG
«Kunde»
Sind Sie, als natürliche oder juristische Person, die Vertragspartei dieser Vereinbarung ist.
«Dienstleister»
IMT Information Management Technology AG
Gewerbestrasse 8
9470, Buchs
«Parteien»
Der Kunde und der Dienstleister – gemeinsam die „Parteien”
Wichtiger Hinweis
Durch den Erwerb der Supportoption kommt zwischen Ihnen (Kunde) und der IMT Information Management Technology AG (Dienstleister) eine Supportvereinbarung für die Ihnen gemäss separater Lizenzvereinbarung lizenzierte Software zustande. Mit der Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung stimmen Sie den folgenden Bestimmungen und Bedingungen zu.
§ Gegenstand des Vertrags sind die Leistungen betreffend Support für die lizenzierte Software.
§ Mit dem Abschluss und der Bezahlung der Supportoption erwirbt der Kunde für das jeweilige Produkt bzw. Modul der Software das Recht zum Bezug der folgenden Leistungen des Dienstleisters:
§ Die Supportleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen des Ticketsystems, telefonischer Hilfestellung oder über Fernzugriff durchgeführt. Die für den Fernzugriff erforderliche Telekommunikationsverbindung wird der Kunde nach Absprache mit dem Dienstleister auf eigene Kosten zur Verfügung stellen.
§ Bei Problemen und Störungen, welche die bestimmungsgemässe Nutzung der Software durch den Kunden erheblich beeinträchtigen oder verunmöglichen, wird der Dienstleister spätestens innert 8 Stunden nach Entgegennahme der Störungsmeldung mit der Behebung der Störung beginnen. In allen anderen Fällen wird der Dienstleister innert 48 Stunden mit der Behebung beginnen.
§ Der Fernzugriff erfolgt nach Wahl des Kunden mittels einer gesicherten Standleitung oder mittels einer Fernbetreuungs-Software, welche Verbindungen zulässt, die nach einem hohen Internet-Sicherheitsstandard in einem Fernwartungsprodukt – gegenwärtig mit SSL unter Benützung von 128 bit Schlüssel – abgesichert sind.
§ Der Dienstleister wird die ihm obliegenden Supportleistungen mit angemessen qualifiziertem Fachpersonal und mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen.
§ Eine Garantie des Dienstleisters, Probleme und Störungen beheben zu können, besteht nicht. Sofern und soweit eine mangelhafte Vertragserfüllung des Dienstleisters vorliegen sollte, kann ihm der Kunde eine angemessene Frist zur Nachbesserung ansetzen. Schlägt eine geschuldete Nachbesserung fehl, kann der Kunde bezüglich weiterer Supportleistungen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche aus mangelhafter Leistung kann der Kunde nicht geltend machen.
Rechte an den Arbeitsergebnissen
§ Das Eigentum und die Immaterialgüterrechte an den vom Dienstleister im Rahmen der Supportleistungen fortwährend geschaffenen Arbeitsergebnissen stehen vorbehaltlich einer schriftlichen abweichenden Vereinbarung vollumfänglich und ausschliesslich dem Dienstleister zu. Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit berechtigt, die Arbeitsergebnisse bestimmungsgemäss zu nutzen.
Mitwirkungsplicht des Kunden
§ Der Kunde wird dem Dienstleister auf dessen Verlangen hin die für die Supportleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und den Zugang zu Computer und Netzwerken er-möglichen.
§ Der Kunde wird den Dienstleister auf dessen Verlangen hin bei der Analyse und gegebenenfalls bei der Supportleistung im erforderlichen Umfang unterstützen.
§ Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den jeweils gültigen Lizenzpreisen und wird bei Lizenzerweiterungen angepasst. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Jahresgebühr und allfällige Preisänderungen sind zu Beginn des neuen Vertragsjahres fällig. Ergeben sich aufgrund von Applikationserweiterungen, veränderter Anzahl Mitarbeiter oder Benutzer beim Kunden Modifikationen, ist die Supportvereinbarung mittels Anhang entsprechend anzupassen.
§ Die Vergütung wird vom Dienstleister zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer oder sonstigen Steuern bzw. Abgaben in Rechnung gestellt. Rechnungen des Dienstleisters sind dreissig Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung durch den Kunden fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
§ Der Kunde kann den Dienstleister im Rahmen eines Projektes beauftragen, weitere Dienstleistungen wie nachfolgend beschrieben, zu erbringen. Darüber werden jeweils separate Verträge abgeschlossen. Es gilt in jedem Fall der vertraglich festgelegte Umfang und Preis von Dienstleistungen.
Für eine entsprechende Offerte wenden sie sich bitte an unser Vertriebsteam.
§ Die Vergütung des Dienstleisters für Leistungen gem. Ziffer 5 erfolgt zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen, die dem Kunden vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeiten bekanntgegeben werden.
§ Soweit solche Leistungen in irgendeiner Weise die Software berühren könnten, dürfen diese vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters einem Dritten übertragen werden.
§ Von diesem Supportvertrag abweichende Abreden, Änderungen und Ergänzungen sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Festlegung und der Unterzeichnung durch Kunden und Dienstleister.
§ Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Falle bemühen, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien entspricht und der wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Klausel am ehesten nahekommt.
§ Dieser Vertrag sowie etwaige Anhänge regeln die Beziehungen zwischen den Parteien abschliessend. Im Fall von Widersprüchen gehen die Regelungen in Offerten respektive Auftragsbestätigung denjenigen dieses Vertrages vor. Allfällige AGB des Kunden finden keine Anwendung.
§ Dieser Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen nicht an Dritte abgetreten oder übertragen werden.
§ Dieser Vertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft und gilt für das entsprechende Kalenderjahr. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht durch eine der beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.
§ Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Ein wich-tiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese Verletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von zehn Tagen behebt.
§ Jede Partei wird die geheimen Informationen der anderen Partei strikt geheim halten, d.h. Unbefugten nicht zugänglich machen und vor unerlaubtem Zugriff schützen.
§ Der Dienstleister ist sich bewusst, dass er durch die Fernbetreuung auch Einblicke in Kundendaten haben kann, welche datenschutzrechtlich geschützt sind und / oder dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Er verpflichtet sich, diese Daten ohne Zustimmung des Kunden nicht zu bearbeiten und / oder zu kopieren sowie sämtliche Daten uneingeschränkt geheim zu halten. Der Dienstleister ist verpflichtet, diese Daten-schutz- und Geheimhaltungsverpflichtung seinen Mitarbeitern und etwaig mit Einverständnis des Kunden beigezogenen Hilfspersonen vertraglich zu überbinden und haftet für deren Einhaltung durch jegliche Mitarbeiter und Hilfspersonen.
§ Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist materielles schweizerisches Recht anwendbar.
§ Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, unter Vorbehalt der einschlägigen Konsumentenbestimmungen, der Sitz des Dienstleisters.
Für allfällige Fragen zu diesen Supportbedingungen wenden Sie sich bitte an die Supportstelle des Dienstleisters (support@imt.ch).
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Gewerbestrasse 8 | 9470 Buchs | Schweiz | Tel. +41 81 750 06 40 | Email dataflow@imt.ch